Bei schwerer Fehlstellung IOTN 4 und 5 übernimmt die soziale Krankenversicherung die gesamten Behandlungskosten mit einer festsitzende Zahnspange, inklusive laufender Kontrolluntersuchung .Sie brauchen nicht um eine Bewilligung der Behandlung ansuchen.
Für leichteren Fehlstellungen IOTN 1 bis IOTN 3 gilt die Regelung, dass Sie den Befund von Ihrem Kieferorthopäden erhalten mit dem sie einen Antrag auf Vorbewilligung der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse stellen. Stimmt Ihr Krankenversicherungsträger zu ,erfolgt die Behandlung wie bisher unter Zuzahlung des Versicherten und leistet der Krankeversicherungsträger bei festsitzenden Zahnspangen einen Zuschuss. Lehnt die Krankenversicherung die Kostenübernahme ab ,ist die Behandlung als Privatleistung zu tragen
Seit Juli 2015 gilt das neue Gesetz der Gratis Zahnspange bei schweren Fehlstellungen ,die eine schwerwiegende Behandlungsnotwendigkeit nach dem „Index of Orthodontic Treatment Need“ (IOTN-Behandlungsnotwendigkeit der Stufe 4 oder 5) zeigen ,für Kinder und Jugendliche von 12 bis einschließlich 18 Jahren.
Alle IOTN-Fälle 3 erhalten ebenfalls weiterhin gesetzliche Zuschüsse zur kieferorthopädischen fixen Zahnregulierung, die ebenfalls von der jeweiligen Krankenversicherung vorher bewilligt werden muss.

