Verfärbte Zähne stellen vor allem im Frontzahnbereich eine starke ästhetische Beeinträchtigung dar. Durch die professionelle Zahnaufhellung und dadurch erreichte schönere Ästhetik , wird das Selbstbewusstsein maßgeblich verbessert und verhilft zu einem jüngeren ,positiven und vitalen Aussehen. Vor dem Bleaching wird eine professionelle Zahnreinigung durchgeführt, um alle Beläge im Vorhinein zu beseitigen, Karieskontrolle und Kariessanierung ist zu empfehlen. Danach kann der Zahnarzt gemeinsam mit der Patientin/Patienten über die Bleachingnuance besprechen. Wird die Zahnaufhellung professionell durchgeführt ist diese auch risikolos.

„In-Office Bleaching“

Beim In-Office-Bleaching werden in der Zahnarztordination Präparate mit höherer Konzentration eingesetzt. Zur Vorbereitung wird das Zahnfleisch mit einem fließfähigem Material („Gingiva protector“, geschützt. Das Aufhellungsmittel wird vom Behandler direkt auf die aufzuhellenden Zähne gebracht und wirkt dort ein. Durch eine Bleaching-Lampe kann die Wirkung intensiviert werden. Ist die Aufhellung noch nicht ausreichend, kann das Verfahren wiederholt werden. In der Regel sind bei einer erstmaligen Zahnaufhellung ein bis zwei Behandlungen nötig, um ein dauerhaftes Ergebnis (ein Jahr und länger) zu erreichen. Das Power Bleaching wird meist gewählt, wenn es um die Aufhellung einzelner vitaler (lebender) Zähne geht oder wenn das Bleichen beschleunigt werden soll.

„Home Bleaching“

Aufhellen mit individuell gefertigten Zahnschienen Hierbei wird für den Patienten eine im Zahnlabor speziell angefertigte, individualisierte Kunststoffschiene angepasst, welche die Zähne überdeckt. Zur Zahnaufhellung wird diese Schiene mit einem Aufhellungsgel befüllt. Je nach Konzentration und individueller Ausgangssituation trägt der Patient diese Schienen zwischen einer und acht Stunden. Bei „Altersverfärbungen“ genügen oft fünf bis sieben Behandlungen, bei hartnäckigeren Verfärbungen, z. B. durch Tetracycline sind oft 15 oder mehr Behandlungen nötig.

„Home Bleaching“

ist ein Verfahren zur Aufhellung eines devitalen,wurzelbehandelten Zahnes. Ist ein einzelner, devitaler (abgestorbener) Zahn aufzuhellen, so kann dies ergänzend mit einer Einlage in den Zahn geschehen. Die Krone des Zahne wird dazu geöffnet. Durch die vorangegangene Wurzelkanalbehandlung ist diese bereits aufgebohrt worden. Ein Aufhellungsmittel wird in die Zahnhöhle gefüllt. Nach Entfernung des Aufhellungsmittels wird die Öffnung erneut gefüllt. Es dauert einige Tage, bis das Peroxid vom Zahninneren durch den Zahnschmelz diffundiert ist. Sofern die erreichte Zahnfarbe nicht dem Wunschergebnis entspricht, kann die Methode wiederholt werden.

Wirkung der Aufhellungsmittel auf Zahnfüllungen, Kronen, Brücken Die Farbe von Zahnfüllungen sowie Verblendungen von Zahnkronen und Brücken werden durch eine Zahnaufhellung nicht verändert. Sie sollten gegebenenfalls darauf gefasst sein, Füllungen oder Zahnersatz zu erneuern falls es nach dem Bleaching zu farblichen Disharmonien speziell im Frontzahnbereich kommt. Der Zahnarzt muss den Patienten hierüber aufklären. Eine professionelle Zahnaufhellung vor der Neueingliederung von Zahnersatz bringt dieselbe Problematik mit sich. Auch in diesen Fällen muss der Patient darüber aufgeklärt werden, dass künftig von Zeit zu Zeit Zahnaufhellungen durchgeführt werden müssen, um Farbunterschiede zu vermeiden.